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Familienrecht | Allgemeines Zivilrecht | Strafrecht | Strafvollzugsrecht

Familienrecht

Fast alle Menschen träumen von der großen Liebe, doch die Scheidungsrate in Deutschland ist hoch. Während sich 90 Prozent aller Deutschen eine erfüllte Partnerschaft als wichtigstes Lebensziel setzen, zerbricht inzwischen jede zweite Ehe. In der Hälfte der Scheidungsfälle sind Kinder betroffen. Fast jede Trennung ist mit finanziellen, wirtschaftlichen und rechtlichen Problemen verbunden.

Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen gern in folgenden Bereichen zur Verfügung

  • Scheidung, auch nach internationalem Recht
  • Aufhebung von Lebenspartnerschaften
  • Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Elternunterhalt, Großelternunterhalt
  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Zugewinnausgleich
  • Sonstige Vermögensauseinandersetzungen
  • Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Eheverträge
  • Verträge für eingetragene Partnerschaften
  • Partnerschaftsverträge für nicht eheliche Lebensgemeinschaften

Allgemeines Zivilrecht

Zum Allgemeinen Zivilrecht gehören Verträge von Privatpersonen sowie von Privatpersonen und Unternehmen. Forderungsangelegenheiten, Ansprüche aus Mietverträgen, Werk- oder Kaufverträgen können ebenfalls zivilrechtlicher Natur sein. Da in der heutigen Zeit ein obsiegendes Urteils oft nicht auch die Realisierung des Anspruchs bedeutet, arbeite ich mit einem effektiven Forderungsmanagement.

Strafrecht

Strafrechtliche Verfolgung ist für den Beschuldigten belastend und führt zudem in der Familie, Umgebung und am Arbeitsplatz häufig zu Problemen. Verteidigung schon zu Beginn des Verfahrens kann helfen, die sich nicht selten entwickelnde gefährliche Eigendynamik zu unterbinden und anderweitige Konflikte zu vermeiden.

Erfolgreich strafverteidigen bedeutet für mich einerseits den Dialog mit der Ermittlungsbehörde suchen, andererseits aber auch die Auseinandersetzung mit den Entscheidungsträgern nicht scheuen. Ich leiste jedem von einem Strafverfahren Betroffenen, einem Beschuldigten, einem Geschädigten/Opfer oder auch Zeugen Beistand.

Strafvollzugsrecht

Ein auf Freiheitsstrafe lautendes Urteil ist für den Betroffenen belastend. Allerdings stehen auch der Partner, die Kinder oder unmittelbaren Angehörigen oft vor scheinbar unlösbaren Problemen durch die Trennung und der damit verbundenen neuen Situation. Eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung, Lockerungen wie: Ausführungen, Ausgänge, oder die Verbüßung der Freiheitsstrafe im offenen Vollzug können Sie mit meiner Hilfe, versuchen, zu erreichen.